Guten Tag,
wir bitten um Ihre fachliche Einschätzung zu folgendem Sachverhalt:
Eine deutsche Staatsangehörige mit gewöhnlichem Wohnsitz in Frankreich wurde von einem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber neu eingestellt. Die Beschäftigung ist von Beginn an auf eine überwiegende Tätigkeit in der Ukraine ausgerichtet. Nach Angaben der Beschäftigten besteht eine Krankenversicherung in Frankreich und
Wir möchten gerne klären, welchem Sozialversicherungssystem die Beschäftigte in dieser Konstellation zuzuordnen ist und welche sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sich hieraus für den Arbeitgeber ergeben.
Insbesondere wäre für uns relevant, ob
deutsches Sozialversicherungsrecht zur Anwendung kommt und ggf. eine Ausstrahlung nach § 4 SGB IV vorliegt,
die Voraussetzungen für eine Entsendung/Ausstrahlung bei einer Neueinstellung unmittelbar für die Tätigkeit in der Ukraine erfüllt sind,
oder aufgrund des Wohnsitzes in Frankreich bzw. des tatsächlichen Beschäftigungsortes in der Ukraine ein anderes Sozialversicherungssystem vorrangig zuständig ist.
Ergänzend stellt sich die Frage, welche Bedeutung die bestehende Krankenversicherung in Frankreich sowie die deutsche Staatsangehörigkeit für die Beurteilung haben.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung.
Mit freundlichen Grüßen