Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Sozialversicherungsrechtliche Einordnung – Beschäftigung in der Ukraine

    Guten Tag,


    wir bitten um Ihre fachliche Einschätzung zu folgendem Sachverhalt:


    Eine deutsche Staatsangehörige mit gewöhnlichem Wohnsitz in Frankreich wurde von einem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber neu eingestellt. Die Beschäftigung ist von Beginn an auf eine überwiegende Tätigkeit in der Ukraine ausgerichtet. Nach Angaben der Beschäftigten besteht eine Krankenversicherung in Frankreich und


    Wir möchten gerne klären, welchem Sozialversicherungssystem die Beschäftigte in dieser Konstellation zuzuordnen ist und welche sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sich hieraus für den Arbeitgeber ergeben.


    Insbesondere wäre für uns relevant, ob


    deutsches Sozialversicherungsrecht zur Anwendung kommt und ggf. eine Ausstrahlung nach § 4 SGB IV vorliegt,

    die Voraussetzungen für eine Entsendung/Ausstrahlung bei einer Neueinstellung unmittelbar für die Tätigkeit in der Ukraine erfüllt sind,

    oder aufgrund des Wohnsitzes in Frankreich bzw. des tatsächlichen Beschäftigungsortes in der Ukraine ein anderes Sozialversicherungssystem vorrangig zuständig ist.


    Ergänzend stellt sich die Frage, welche Bedeutung die bestehende Krankenversicherung in Frankreich sowie die deutsche Staatsangehörigkeit für die Beurteilung haben.


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung.


    Mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: Sozialversicherungsrechtliche Einordnung – Beschäftigung in der Ukraine

    Guten Tag,


    die Sozialversicherungspflicht ist geprägt von dem Territorialitätsprinzip; dies bedeutet, dass Versicherungspflicht grundsätzlich in dem Land besteht, in dem auch die Arbeitsleistung erbracht wird.

    Eine besondere Regelung gilt für Arbeitnehmer, die im Rahmen ihres in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses vorübergehend ins Ausland entsandt werden, um dort im Auftrag und für Rechnung ihres Arbeitgebers eine Arbeit auszuführen. Für sie gelten während der Entsendung in die Ukraine ggf. weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Mit der Ukraine gibt es kein Abkommen über soziale Sicherheit, so dass möglicherweise auch Sozialversicherungsbeiträge in der Ukraine anfallen. Wir empfehlen Ihnen, die zuständige deutsche Krankenkasse, die die Mitarbeiterin wählen muss, für die Überprüfung der Ausstrahlung nach § 4 SGB IV anzuschreiben, damit Sie die verbindliche schriftliche Bewertung erhalten. Genauso empfiehlt es sich, Kontakt zu dem ukrainischen Sozialversicherungsträger aufzunehmen.


    Die Tatsache, dass die Mitarbeiterin derzeit in Frankreich (Wohnstaat) krankenversichert ist, ist unerheblich, wenn ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis in Deutschland begründet wird.


    Wir bitten um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums ohne Vorlage aller Unterlagen nur allgemeine Informationen geben können. Bei der DVKA – Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland vom GKV Spitzenverband können Sie sich hilfreiche Tipps und Informationen zum Thema Entsendung, Ein- und Ausstrahlung holen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam


Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.