Sehr geehrte Damen und Herren,
für eine Mitarbeiterin bestehen insgesamt drei bAV (zwei bei der Generali sowie ein weiterer Vertrag bei der Zurich). Der bei der Zurich ist zu 100 % arbeitgeberfinanziert und ist seit Dezember 2023 abgeschlossen.
Hierzu habe ich eine Frage zur korrekten sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung und Handhabung in der Ansparphase:
Nach § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SvEV i. V. m. § 3 Nr. 63 EStG sind steuerfreie Zuwendungen des Arbeitgebers bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (West) im Kalenderjahr in der Sozialversicherung beitragsfrei. Gibt es hierzu eine PDF, die ich mir ansehen kann, wie hoch die Grenzen seit 2023 bis heute waren bzw. sind?
Da die Arbeitnehmerin parallel über drei arbeitgeberfinanzierte Verträge verfügt: Müssen die Beiträge aller drei Verträge zur Prüfung der 4-%-Freigrenze zwingend zusammengerechnet werden und wie ist zu verfahren, wenn die Summe der Zuwendungen aus diesen drei Verträgen die 4-%-Grenze im Laufe des Jahres überschreitet?
Über eine kurze fachliche Einschätzung zur sozialversicherungsrechtlichen Zusammenrechnung und zur korrekten Beitragsabführung bei Mehrfachverträgen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen