Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Ihre Unterstützung bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung eines Praktikumsfalls mit grenzüberschreitendem Bezug.
Es handelt sich um folgende Konstellation:
Eine Studentin mit Schweizer Staatsangehörigkeit ist an einer Universität in der Schweiz immatrikuliert und hat dort auch ihren Hauptwohnsitz. Sie wird bei uns in Deutschland ein freiwilliges Praktikum mit einer Dauer von drei Wochen absolvieren. Während des gesamten Praktikums hält sie sich in Deutschland auf (Unterbringung bei ihrem Vater) und erbringt die Tätigkeit ausschließlich in Deutschland.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Ihre Einschätzung zu folgenden Punkten:
1. Sozialversicherungsrechtliche Einordnung
- Ist für die versicherungsrechtliche Beurteilung deutsches Sozialversicherungsrecht anzuwenden (Tätigkeitsortprinzip)?
- Wie ist das freiwillige Praktikum sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen (insbesondere im Hinblick auf Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)?
2. Besonderheiten aufgrund des grenzüberschreitenden Sachverhalts (Deutschland/Schweiz)
- Sind die Regelungen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit zwischen der EU und der Schweiz zu berücksichtigen?
- Ist ggf. die Vorlage einer A1-Bescheinigung erforderlich bzw. sinnvoll?
3. Krankenversicherung / Nachweispflichten
- Welche Anforderungen bestehen hinsichtlich des Krankenversicherungsschutzes während des Praktikums?
- Reicht ein Krankenversicherungsnachweis aus der Schweiz aus oder ist ggf. eine Absicherung im deutschen System erforderlich?
Welche Nachweise sollten wir als Arbeitgeber zwingend anfordern und dokumentieren?
Für Ihre Unterstützung und eine kurze Einschätzung bedanken wir uns im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
HR-Sozialversicherung