Hallo AOK-Team,
wir beschäftigen vom 03.08.-28.08.26 einen Schüler als Ferienjobber.
Er hat uns angegeben, dass er gleichzeitig seit 05/2026 bis 12/2026 einen Minijob ausübt, 3 Tage die Woche. Müssen die Arbeitstage des Minijobs zu den Tagen des Ferienjobs hinzugerechnet werden oder bleiben diese Tage außen vor, da es sich um einen Minijob handelt?
Danke vorab & viele Grüße