Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung Ferienjobber

    Hallo AOK-Team,

    wir beschäftigen vom 03.08.-28.08.26 einen Schüler als Ferienjobber.

    Er hat uns angegeben, dass er gleichzeitig seit 05/2026 bis 12/2026 einen Minijob ausübt, 3 Tage die Woche. Müssen die Arbeitstage des Minijobs zu den Tagen des Ferienjobs hinzugerechnet werden oder bleiben diese Tage außen vor, da es sich um einen Minijob handelt?

    Danke vorab & viele Grüße

  • 02
    RE: Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung Ferienjobber

    Hallo Frage,
     
    für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen für Personen mit „Schülerstatus“ gilt grundsätzlich folgendes:
     
    Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart oder im Voraus vertraglich begrenzt ist.
     
    Beschäftigungen, die nur gelegentlich (z. B. von Schülern) ausgeübt werden, sind im Allgemeinen von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung und daher als nicht berufsmäßig anzusehen.
     
    Für die Prüfung der Sozialversicherungspflicht werden nur jeweils „artgleiche“ Beschäftigungen untereinander berücksichtigt. Daher bleibt die geringfügig entlohnte Beschäftigung des Schülers bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung der kurzfristigen Beschäftigung unberücksichtigt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.