Hallo AOK-Team,
wir beschäftigen vom 03.08.-28.08.26 einen Studenten als Ferienjobber.
Er hat uns angegeben, dass er bis April 2026 eine Werkstudententätigkeit ausgeübt hat. Kann diese außer Betracht bleiben, oder müssen diese Tage bei der Beurteilung kurzfristige Beschäftigung hinzugerechnet werden?
Danke vorab & viele Grüße