Guten Tag,
unser Arbeitgeber hat für seine Mitarbeiter eine betriebliche Ergänzungsversicherung (Gruppenversicherung) bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse abgeschlossen.
Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer, die Mitarbeiter sind die versicherten Personen. Der Arbeitgeber überweist die Versicherungsbeiträge auf das jeweilige Privatkonto der Mitarbeiter. Diese leiten die Beiträge anschließend selbst an die Bayerische Beamtenkrankenkasse weiter.
Bei Renteneintritt wird das Arbeitsverhältnis mit dem jeweiligen Mitarbeiter beendet. Die betriebliche Ergänzungsversicherung wird jedoch auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen bis zum Tod des ehemaligen Mitarbeiters weitergeführt. Der Arbeitgeber überweist die Versicherungsbeiträge auch nach Renteneintritt weiterhin auf das Privatkonto der ehemaligen Mitarbeiter, welche diese anschließend an den Versicherungsgeber weiterleiten.
Die monatlichen Beiträge liegen in der Regel unter 50,00 Euro.
Wie sind die betreffenden Mitarbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sozialversicherungsrechtlich korrekt zu behandeln? Gibt es darüber hinaus Besonderheiten, die bei der Abrechnung bzw. der weiteren Beitragszahlung zu beachten sind?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.