Hallo,
ich habe eine Frage zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung der verschiedenen Praktika nach der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO).
In den Paragraphen 13, 14, 15, 17 und 18 werden fünf verschiedene Pflichtpraktika festgehalten und beschrieben. Für alle Praktika werden ECTS-Punkte vergeben, so dass es sich zunächst so liest, als ob es sich um Zwischenpraktika handelt. Sind alle diese Praktika als Zwischenpraktikum zu bewerten, oder handelt es sich bei § 18 und § 15 bereits um ein Nachpraktikum?
Da es in der Sozialversicherung einen großen Unterschied bzgl. der Versicherungspflicht macht, ob es sich um ein Zwischen- oder Nachpraktikum handelt, bitte ich um eine entsprechende Mitteilung.
Ich konnte dazu leider nichts beim GKV-Spitzenverband finden. Alle Informationen bezogen sich noch auf die PsychTh-APrV und nicht auf die PsychThApprO.
Vielen Dank für die Antwort!