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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Gutscheinen (Zalando/Marktplace-Struktur)

    Liebes Expertenteam,


    nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG können Gutscheine (z.B. von Zalando) unter bestimmten Voraussetzungen als steuerfreier Sachbezug bis zur monatlichen Freigrenze in Höhe von 50 EUR behandelt werden (insbesondere keine Barauszahlung, keine Umwandlung in Geld, Verwendung ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen).


    Für die Sozialversicherung gilt grundsätzlich das Gleichlaufprinzip, sodass steuerfreie Sachbezüge regelmäßig auch beitragsfrei sind.


    Vor diesem Hintergrund stellt sich die uns die folgende Frage:


    Wie sind Gutscheine eines Online-Anbieters wie Zalando sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen, insbesondere unter Berücksichtigung, dass es sich um eine Plattform mit angebundenen Drittanbietern (Marketplace-Struktur) handelt?

    Besteht hier aus Sicht der Sozialversicherung die Gefahr, dass aufgrund der bereiteren Einsetzbarkeit bzw. Plattformstruktur von einer geldähnlichen Leistung auszugehen ist, sodass keine Beitragsfreiheit vorliegt?


    Oder kann ein solcher Gutschein weiterhin als beitragsfreier Sachbezug eingeordnet werden, sofern die allgemeinen Voraussetzungen (KEINE BARAUSZAHLUNG) erfüllt sind?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung.

    Freundliche Grüße

    S. Hoff

     

  • 02
    RE: Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Gutscheinen (Zalando/Marktplace-Struktur)

    Hallo S. Hoff,
     
    da unsere Recherche zu Ihrer Sachverhaltsschilderung noch nicht abgeschlossen werden konnte, bitten wir Sie um ein wenig Geduld. Sobald wir ein Ergebnis haben, werden wir eine Stellungnahme abgeben.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     
     

  • 03
    RE: Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Gutscheinen (Zalando/Marktplace-Struktur)

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wollte mich noch einmal freundlich an meine Anfrage vom 17. März 2026 erinnern.

    Viele Grüße

    S. Hoff

  • 04
    RE: Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Gutscheinen (Zalando/Marktplace-Struktur)

    Hallo S. Hoff,
     
    leider befinden wir uns zu Ihrer Anfrage vom 17.03.2026 noch in gewissen Abstimmungsprozessen, so dass wir eine Stellungnahme aktuell noch nicht abgeben können. Sobald wir hierzu sprachfähig sind, werden wir Sie unaufgefordert informieren und bedanken uns für Ihre Geduld und Verständnis.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 05
    RE: Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Gutscheinen (Zalando/Marktplace-Struktur)


    Hallo S. Hoff,
     
    nachdem wir unsere Recherchearbeiten abgeschlossen haben, möchten wir Sie wie folgt informieren:
     
    Die Spitzenverbände der Sozialversicherung haben in ihrer Besprechung am 11.11.2021 im Rahmen der beitragsrechtlichen Behandlung von Sachbezügen – insbesondere bei der Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug – folgendes festgelegt:
     
    „Die Anwendung der Regelung des § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG zur Sachbezugsfreigrenze, die über § 3 Absatz 1 Satz 4 SvEV für das Beitragsrecht entsprechend gilt, ist - spätestens seit 01.01.2021 - bereits steuerrechtlich ausgeschlossen, wenn Gutscheine und Geldkarten als Sachbezug im Rahmen einer Entgeltumwandlung nach § 8 Absatz 4 EStG nicht zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden. Für die Vergangenheit hat es sein Bewenden. Auf den vom BSG ausgeschlossenen Sachbezugscharakter eines Gutscheines, der als Surrogat für einen vorherigen Entgeltverzicht gewährt wird, kommt es damit im Ergebnis zukünftig nicht mehr an. Dies gilt auch für die vom BSG ausdrücklich nicht entschiedene Frage, ob die nach § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG steuerfreien Sachbezüge in der Sozialversicherung im Sinne der bisherigen Auffassung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung nur nach § 3 Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SvEV beitragsfrei sind, wenn sie zusätzlich gewährt werden.“
     
    Die oben aufgeführten Grundsätze haben nach unserem Verständnis zur Folge, dass Gutscheine (z. B. eines Online-Anbieters) als beitragsfreier Sachbezug im Sinne der Sozialversicherung anzusehen sind, sofern diese zusätzlich zum (ohnehin) geschuldeten „Arbeitslohn“ gewährt werden und Steuerfreiheit (nach § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG) vorliegt.
     
    Abschließend möchten wir anmerken, da es hierbei daraus zu Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung kommen kann, da das Beitragsrecht der Sozialversicherung keine eigenständige Definition zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug kennt, sondern grundsätzlich auf die im Steuerrecht bestehenden Regelungen und Vereinbarungen zurückgreift.
     
    Daher empfehlen nach Klärung der steuerrechtlichen Aspekte einzelfallbezogen eine beitragsrechtliche Stellungnahme von der zuständigen Krankenkasse einzuholen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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