Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen sozialversicherungspflichtigen Angestellten (unter der BBG), der in einem anderen Unternehmen Gesellschafter-Geschäftsführer mit 50% wird. Wie ändert sich die sozialversicherungspflichtige Behandlung, wenn das andere Unternehmen eine GmbH ist oder die Geschäftsführungstätigkeit in einer KG ausgeübt wird?