Guten Tag!
Eine Staatsbürgerin der Schweiz wurde in Deutschland als Arbeitnehmerin eingestellt. Der Wohnort befindet sich weiterhin in der Schweiz. In der Schweiz hat die AN'in eine Krankenversicherung, welche Sie nicht kündigen kann. In Deutschland wäre sie grundsätzlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Laut telefonischer Auskunft der schweizerische Krankenkasse würde keine der beiden Krankenkassen (Schweiz oder Deutschland) bei Krankheit leisten, da diese jeweils die andere Krankenkasse als zuständig ansehen. Ist diese Aussage korrekt? Gibt es eine rechtliche Grundlage nach der weiterhin das Sozialversicherungsrecht der Schweiz anzuwenden wäre?