Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einer schweizer Staatsbürgerin in Deutschland

    Guten Tag!

    Eine Staatsbürgerin der Schweiz wurde in Deutschland als Arbeitnehmerin eingestellt. Der Wohnort befindet sich weiterhin in der Schweiz. In der Schweiz hat die AN'in eine Krankenversicherung, welche Sie nicht kündigen kann. In Deutschland wäre sie grundsätzlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Laut telefonischer Auskunft der schweizerische Krankenkasse würde keine der beiden Krankenkassen (Schweiz oder Deutschland) bei Krankheit leisten, da diese jeweils die andere Krankenkasse als zuständig ansehen. Ist diese Aussage korrekt? Gibt es eine rechtliche Grundlage nach der weiterhin das Sozialversicherungsrecht der Schweiz anzuwenden wäre?

     

  • 02
    RE: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einer schweizer Staatsbürgerin in Deutschland

    Hallo BVA - ASt Kiel,


    die Sozialversicherungspflicht ist geprägt von dem Territorialitätsprinzip; dies bedeutet, dass Versicherungspflicht grundsätzlich in dem Land besteht, in dem auch die Arbeitsleistung erbracht wird. Dabei spielt es keine Rolle, wo der Arbeitnehmer wohnt, welche Staatsangehörigkeit er besitzt und wo der Arbeitgeber seinen Betriebssitz unterhält. Diese Vorschriften gelten sowohl bei der versicherungsrechtlichen Zuordnung als auch bei der Leistungsgewährung.


    Da nach Ihrer Schilderung die Mitarbeiterin ausschließlich ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis in Deutschland ausübt, unterliegt diese dem deutschem Recht und ist daher nach deutschem Recht sozialversicherungspflichtig zu beurteilen.


    Dass die betreffende Person gleichzeitig in der Schweiz krankenversichert ist, hat auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung keine Auswirkung.


    Inwiefern im Ausnahmefall die schweizerischen Rechtsvorschriften weiterhin angewandt werden können, wäre mit dem dort zuständigen Träger verbindlich zu klären.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einer schweizer Staatsbürgerin in Deutschland

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wie sieht es mit der Steuer aus? Ist sie in DE als sogenannte Grenzgängerin zu betrachten?


    Vielen lieben Dank für die Rückmeldung.

  • 04
    RE: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einer schweizer Staatsbürgerin in Deutschland

    Hallo Personal_BW,


    Ihre Frage bezüglich der steuerlichen Thematik kann von uns in diesem sozialversicherungsrechtlichen Forum nicht beantwortet werden.


    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.


    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Steuerrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/Stellungnahme aus dem Bereich „Steuerrecht“.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

  • 05
    RE: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einer schweizer Staatsbürgerin in Deutschland

    Sehr geehrter Fragesteller,



    grundsätzlich liegt im geschilderten Fall (Arbeitnehmer-Wohnsitz Schweiz, Tätigkeit in Deutschland für einen deutschen Arbeitgeber) nach dem deutsch-schweizerischen DBA das Besteuerungsrecht in Deutschland. Die Lohnsteuer wird also nach allgemeinen Regeln ermittelt und abgeführt.


    Ausnahmsweise werden die Grenzgänger-Regeln angewendet (dann in Deutschland nur Abzug und Abführung der Quellensteuer von 4,5% durch den Arbeitgeber), wenn der Arbeitnehmer eine von der schweizerischen Steuerbehörde bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung beibringt.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte

    Steuerrecht

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