Guten Tag,
folgender Sachverhalt. Bei unserer Stadt ist ein Mitarbeiter als Beamter beschäftigt.
Als 2. Beschäftigung übt er bei uns (Tochter der Stadt) eine Nebentätigkeit aus, bei der er mit ca. 900 € im Rahmen der Sozialversicherungspflicht liegen würde.
Da wir leider keinerlei Beamten abrechnen, würde ich hier gerne auf Ihre Hilfe setzen.
Mit welchem Beitragsgruppenschlüssel und Personengruppenschlüssel müsste er abgerechnet werden? Steuerklasse 6 dürfte sich von alleine erklären :)
Danke für die Hilfe!