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  • 01
    Sozialversicherungspflicht bei Nebentätigkeit eines Beamten NRW

    Guten Tag,


    folgender Sachverhalt. Bei unserer Stadt ist ein Mitarbeiter als Beamter beschäftigt.


    Als 2. Beschäftigung übt er bei uns (Tochter der Stadt) eine Nebentätigkeit aus, bei der er mit ca. 900 € im Rahmen der Sozialversicherungspflicht liegen würde.


    Da wir leider keinerlei Beamten abrechnen, würde ich hier gerne auf Ihre Hilfe setzen.


    Mit welchem Beitragsgruppenschlüssel und Personengruppenschlüssel müsste er abgerechnet werden? Steuerklasse 6 dürfte sich von alleine erklären :)


    Danke für die Hilfe!

  • 02
    RE: Sozialversicherungspflicht bei Nebentätigkeit eines Beamten NRW

    Hallo Rainer,
     
    verbeamtete Personen die in ihrer Nebenbeschäftigung ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt oberhalb der aktuellen Geringfügigkeitsgrenze erzielen, sind renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Der maßgebende Beitragsgruppenschlüssel lautet „0110“ (Personengruppenschlüssel “101“). Die Regelungen des Übergangsbereichs sind anzuwenden, da sich das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt im Kalenderjahr 2026 in der Entgeltspanne zwischen 603,01 und 2.000,00 € befindet. 
     
    Erstreckt sich ggf. die Gewährleistung der Versorgungsanwartschaft im Rahmen einer „Gewährleistungserstreckungsentscheidung“ auch auf eine Nebenbeschäftigung, sind aus dieser keine Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. In einem solchen Fall lautet der Beitragsgruppenschlüssel „0010“. Wir empfehlen Ihnen, in einem solchen Fall eine Kopie des „Gewährleistungserstreckungsbescheides“ zu den Entgeltunterlagen zu nehmen.
     
    Umlagebeiträge U2 (ggf. U1) sowie Beiträge zur Insolvenzgeldumlage sind ebenfalls zu entrichten. Die Anmeldung und die Beiträge inklusive der Umlagen sind an die „letzte“ gesetzliche Krankenkasse des Beamten zu übermitteln.

    Zur Frage der steuerrechtlichen Behandlung sollte ggf. das zuständige Finanzamt kontaktiert werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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