Sehr geehrtes Expertenteam,
wir benötigen eine Sozialversicherungsbeurteilung für einen „Deutschkursstudenten“, der ab dem Wintersemester (01.10.26–31.03.27) an der Universität Duisburg/Essen als Deutschkursstudent immatrikuliert werden soll (der Zulassungsbescheid zum Sprachkurs liegt ihm schon vor) und parallel eine Werkstudententätigkeit mit 20 Stunden pro Woche ausüben möchte.
Einige Details dazu: Der Student benötigt für den Master of Science ein Deutsch-Sprachniveau B2.
Ist es auch möglich, ihn als Werkstudent zu beschäftigen und wenn ja, ab welchem Zeitraum wäre das möglich? Er möchte beispielsweise seinen Sprachkurs schon im September beginnen.
Vielen Dank.