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  • 01
    Sozialversicherungsbeurteilung für einen Deutschkursstudenten

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    wir benötigen eine Sozialversicherungsbeurteilung für einen „Deutschkursstudenten“, der ab dem Wintersemester (01.10.26–31.03.27) an der Universität Duisburg/Essen als Deutschkursstudent immatrikuliert werden soll (der Zulassungsbescheid zum Sprachkurs liegt ihm schon vor) und parallel eine Werkstudententätigkeit mit 20 Stunden pro Woche ausüben möchte.

    Einige Details dazu: Der Student benötigt für den Master of Science ein Deutsch-Sprachniveau B2.

    Ist es auch möglich, ihn als Werkstudent zu beschäftigen und wenn ja, ab welchem Zeitraum wäre das möglich? Er möchte beispielsweise seinen Sprachkurs schon im September beginnen.

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Sozialversicherungsbeurteilung für einen Deutschkursstudenten

    Guten Tag,


    Voraussetzung für das Werkstudentenprivileg ist die Zugehörigkeit zum Kreis der „ordentlich Studierenden“.


    Zu den ordentlich Studierenden gehören diejenigen, die an einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule eingeschrieben (immatrikuliert) sind.


    In Ihrem Sachverhalt ist somit grundsätzlich eine Beschäftigung im Rahmen der Werkstudentenregelung mit Immatrikulation zum 01.10.2026 aus unserer Sicht möglich.


    Der Beginn des Sprachkurses ab 01.09.2026 ist einer Immatrikulation nicht gleichzusetzen, so dass er versicherungspflichtig werden würde. Ggf. ist eine kurzfristige Beschäftigung möglich.


    Wir empfehlen zur rechtssicheren Beurteilung die zuständige Krankenkasse einzubinden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam


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