Sehr geehrte Damen und Herren,
einer unserer MA ist im April verstorben. Die Abgeltung für den Urlausanspruch wurde an den Erben ausgezahlt. Diese Einmalzahlung ist beim Verstorbenen zu verbeitragen. Der Arbeitnehmer erhielt ab 07.01. keinerlei Lohnfortzahlung für Krankheit bis zu seinem Tod. Ist dieser Betrag im April als Einmalzahlung zu verbeitragen, da der Tod zur Umwandlung des Freistellungsanspruchs in einen reinen Entgeltanspruch führte, oder schon im Vorjahr, da dort der Urlaubsanspruch erworben wurde?
Wie verhält es sich bei einem Arbeitnehmer, welcher schon seit November des Vorjahres aus dem Lohnfortzahlungsanspruch fällt, da er Langzeitkrank ist und auch im April Folgejahr verstirbt?
Vielen Dank für Ihre Antwort.