Sehr geehrtes Experten-Team,
wir planen die Einstellung einer Mitarbeiterin, die ihren Wohnsitz in Deutschland hat und derzeit mit einem Umfang von 30 Wochenstunden in den Niederlanden tätig ist. Zusätzlich soll sie künftig im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung in Deutschland mit einem Stundenumfang von sechs Stunden pro Woche beschäftigt werden.
In diesem Zusammenhang stellt sich für uns die Frage, welches Sozialversicherungs-, Steuer- und ggf. Arbeitsrecht auf das Beschäftigungsverhältnis in Deutschland Anwendung findet. Insbesondere möchten wir klären, ob die geringfügige Beschäftigung in Deutschland nach deutschem Sozialversicherungsrecht abgerechnet werden kann oder ob aufgrund der Haupttätigkeit in den Niederlanden ausländisches Recht maßgeblich ist.
Sollte ausländisches Sozialversicherungsrecht Anwendung finden, bitten wir um Auskunft, welche Besonderheiten hierbei zu beachten sind. In diesem Zusammenhang stellt sich für uns auch die Frage, ob eine A1-Bescheinigung erforderlich ist beziehungsweise durch die Beschäftigte beim niederländischen Arbeitgeber beantragt werden muss.
Darüber hinaus interessieren uns die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Regelungen im Krankheitsfall.
Für Ihre Unterstützung und Einschätzung bedanke ich mich bereits im Voraus.