Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Sozialversicherugsrechtliche Behandlung Ausscheiden Bay. Ärzteversorgung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    eine bei uns tätige Mitarbeiterin ist zum 30.04.2026 wegen Bezugs von Altersruhegeld aus der Bayerischen Ärzteversorgung (Schreiben der Bayerischen Ärzteversorung vom 09.07.2026) als MItglied ausgeschieden.

    Bitte teilen Sie uns mit, wie dieser Sachverhalt rückwirkend sozialversicherungsrechtlich zu behandeln ist.

    Vielen Dank im Voraus.

    MIt freundlichen Grüßen

    Personalabrechnung302

  • 02
    RE: Sozialversicherugsrechtliche Behandlung Ausscheiden Bay. Ärzteversorgung

    Guten Tag,
     
    wir unterstellen in dem von Ihnen geschilderten Fall, das mit Bezug des Altersruhegeldes aus der Bayerischen Ärzteversorgung auch die für dies Versorgungseinrichtung geltenden Regelaltersgrenze erreicht wurde.
     
    Mit Beginn des Altersruhegeldes des Versorgungswerkes gilt die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nicht weiter. Insoweit ist ab diesem Zeitpunkt (01.05.2026) der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung nach § 172 SGB VI abzuführen.
     
    Sofern Krankenversicherungspflicht vorliegt, ist der ermäßigte Beitragssatz in der Krankenversicherung anzuwenden.
     
    Abhängig von dem Erreichen der Regelaltersgrenze ist in der Arbeitslosenversicherung auch nur der Arbeitgeberanteil abzuführen.
     
    Es ergibt sich daher ab 01.05.2026 die grundsätzlich zu verwendende Beitragsgruppe 3321 (Personengruppe 119), sofern die Mitarbeiterin Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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