Sehr geehrte Damen und Herren,
eine bei uns tätige Mitarbeiterin ist zum 30.04.2026 wegen Bezugs von Altersruhegeld aus der Bayerischen Ärzteversorgung (Schreiben der Bayerischen Ärzteversorung vom 09.07.2026) als MItglied ausgeschieden.
Bitte teilen Sie uns mit, wie dieser Sachverhalt rückwirkend sozialversicherungsrechtlich zu behandeln ist.
Vielen Dank im Voraus.
MIt freundlichen Grüßen
Personalabrechnung302