Liebes Expertenteam,
vielleicht könnt ihr Licht ins Dunkel bringen. Folgender Fall:
Ein Rumänischer, in Deutschland Studierender junger Mann ist in Rumänien beim Staat für die Zeit seiner Ausbildung kostenlos medizinisch abgesichert. So weit so gut, wenn er aber in Deutschland während des Studiums eine (Neben-/Werkstudenten-) Beschäftigung aufnimmt muss er nach dem GKV-Spitzenverband Mitglied einer Deutschen KV werden. Wenn er den Job wieder aufgibt müsste er wieder in seine Rumänische KV zurück fallen. Wenn er in den nächsten Ferien wieder einen Job aufnimmt muss er sich wieder bei einer Deutschen KV anmelden.
Wenn das soweit richtig ist, ist meine Frage: Wie geht das formal von statten?
Muss der Student im Rahmen einer Mitwirkungspflicht der kostenlosen Rumänischen KV Bescheid geben wenn er in Deutschland versichert ist. Muss er sich, wenn er sich von der Deutschen KV abmeldet, der Rumänischen Bescheid geben? Kann er sich ohne weiteres (z.B. Fristen) immer wieder bei einer Deutschen KV seiner Wahl an- und abmelden? Also wie funktioniert der wiederholte Wechsel zwischen Deutscher Studierendenversicherung während dem Jobben und der Rumänischen, kostenlosen Studierendenabsicherung (https://igi.mai.gov.ro/en/access-to-health-care/) während dem ausschließlichem Studium? Letztlich beschränkt sich die Frage nicht auf Rumänien und Deutschland sondern zielt generell auf das Verhältnis von EU-KV-Karte zu dt. KV.
Ich möchte mich schon einmal für die Unterstützung bedanken
Viele Grüße
Michael