Liebe Experten,
ich habe eine Frage zur Höhe der Lohnsteuerpflicht bei einer Arbeitgeberzahlung zum Ausgleich einer zu erwartenden Rentenminderung. Hier gibt es im Newsletter 01/2026 der Rentenversicherung eine Klarstellung, die ich leider nicht verstanden habe.
In dem Beispiel der RV wäre eine Zahlung von € 79.000,00 zum Ausgleich der Rentenminderung erforderlich. Nun hat der AG entschieden € 60.000,00 zu zahlen und der Arbeitnehmer € 19.000,00. In welcher Höhe ist die !Arbeitgeberleistung! steuerfrei? Wenn der AN nichts zahlen würde, wären ja € 30.000,00 steuerfrei. Jetzt zahlt der AN noch € 19.000,00. Dann müssten doch € 49.000,00 von der Zahlung des Arbeitgebers steuerfrei bleiben? Wir ermitteln sich in dem Beispiel der RV die "2 x 19.000 = 38.000" - siehe unten?
Auszug auf Newsletter 01/2026:
Für den Beispielfall bedeutet das: Zahlt der Arbeitnehmer als Ausgleichsbetrag 39.500 Euro in die Rentenkasse, so ist eine Arbeitgeberzahlung in Höhe von 39.500 Euro ebenfalls steuerfrei. Das heißt: In diesem Fall würden Sie vermeiden, dass der Fiskus auf Ihre Abfindung zugreift. Zahlt der Arbeitgeber jedoch – beispielsweise – 60.000 Euro direkt in die Rentenkasse ein und Sie als Arbeitnehmer nur 19.000 Euro, so bleiben maximal (2 x 19.000 Euro =) 38.000 Euro von der Steuer verschont.
Ganz herzlichen Dank schon mal für Ihre Untersützung.
Liebe Grüße
Emmely