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  • 01
    Sofortmeldung bei Wechsel des Entgeltabrechnungssytems

    Guten Tag,

    bei einem Wechsel des Abrechnungssystems (z. B. Wechsel des Steuerberaters) müssen keine neue Sofortmeldung für die Mitarbeiter gesendet werden, ist das richtig?

    Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: Sofortmeldung bei Wechsel des Entgeltabrechnungssytems

    Hallo Lohn,


    Arbeitgeber haben den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses spätestens bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung im Rahmen einer Sofortmeldung zu melden.


    Das Gesetz spricht nur von der „Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses“. Daher ist bei einem „Wechsel des Abrechnungssystems“ wie bei einem Steuerberaterwechsel keine erneute Sofortmeldung zu übermitteln.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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