Sehr geehrte Experten,
die Sofortmeldepflicht gilt für das Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe, einschließlich plattformbasierter Lieferdienste.
Welche Art von Unternehmen fällt unter die Definition "verbundenes Logistikgewerbe"?
Wie ist ein Unternehmen einzuordnen, dass keine Speditions-, Transport- oder Lieferdienste anbietet, sondern Lagerflächen, Lagerhaltung, Kommissionierung, Warenaufbereitung und Retourenmanagement. Die Mitarbeiter haben einen festen, ortsgebundenen Arbeitsort.
Gilt hier die Sofortmeldepflicht?
Freundliche Grüße
AL