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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Sofortmeldpflicht

    Sehr geehrte Experten,


    die Sofortmeldepflicht gilt für das Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe, einschließlich plattformbasierter Lieferdienste.

    Welche Art von Unternehmen fällt unter die Definition "verbundenes Logistikgewerbe"?

    Wie ist ein Unternehmen einzuordnen, dass keine Speditions-, Transport- oder Lieferdienste anbietet, sondern Lagerflächen, Lagerhaltung, Kommissionierung, Warenaufbereitung und Retourenmanagement. Die Mitarbeiter haben einen festen, ortsgebundenen Arbeitsort.

    Gilt hier die Sofortmeldepflicht?


    Freundliche Grüße

    AL

  • 02
    RE: Sofortmeldpflicht

    Guten Tag,
     
    unter anderem haben Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe einschließlich der plattformbasierten Lieferdienste eine Sofortmeldung für ihre Mitarbeitenden abzugeben.
     
    Lagerflächen, Lagerhaltung, Kommissionierung, Warenaufbereitung und Retourenmanagement gehören zum Logistikgewerbe. Nach unserem Verständnis besteht auch für Unternehmen, deren Haupterwerbszweck im Transport von Gütern oder in deren Logistik liegt eine Sofortmeldepflicht.
     
    In Zweifelsfragen entscheidet die zuständige Einzugsstelle –einzelfallbezogen- verbindlich über die Pflicht zur Abgabe der Sofortmeldung. Für versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ist das die zuständige Krankenkasse und bei geringfügig Beschäftigten die Minijob-Zentrale. Ist der Betrieb zur Sofortmeldung verpflichtet, gilt dies für alle Arbeitnehmer.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

  • 03
    RE: Sofortmeldpflicht

    Sehr geehrte Experten,


    vielen Dank für Ihre erste Einschätzung. Ich bitte um Beantwortung folgender weiterer Rückfragen:

    In diesem Beispielfall, besteht der Haupterwerbszweck ja gerade nicht im Transport von Gütern. Das Personal wird an festen Arbeitsorten eingesetzt.

    Nach meinem Verständnis unterliegen Branchen der Sofortmeldepflicht (erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit) u. a. weil dort Kontrollen schwierig sind, da das Personal mobil ist oder an wechselnden Orten eingesetzt wird (Transport, Personenbeförderung, Lieferdienste, Baustellen, Schausteller, Gebäudereinigung, Sicherheitsgewerbe). Dies ist nicht gegeben.


    Die Klärung im konkreten Fall kann also über eine einzelne Krankenkasse / Minijobzentrale erfolgen?

    Bei einer Vielzahl von Krankenkassen, können sich ja u. U. unterschiedliche Einschätzungen ergeben?


    Freundliche Grüße

    AL

  • 04
    RE: Sofortmeldpflicht

    Guten Tag,
     
    wir stimmen Ihnen zu, dass die Entscheidung vielfach schwierig ist. Wenn Sie jedoch eine Krankenkasse anschreiben und eine verbindliche Beurteilung wünschen, ist diese Entscheidung auch für die anderen Krankenkassen bindend. Im Falle einer Betriebsprüfung können Sie die Beurteilung der Krankenkasse vorlegen. Im Falle einer geringfügigen Beschäftigung ist die Minijob-Zentrale einzubinden.
     
    Bei Betrieben, die nicht eindeutig einem der Wirtschaftszweige zugeordnet werden können, sollte im Zweifel eine Sofortmeldung abgegeben werden.
     
    Das Expertenforum zum Sozialversicherungsrecht ist eine bundesweite Plattform, die dem Austausch von Meinungen, Wissen, Erfahrungen und persönlichen Gedanken dient. Dabei sind wir bemüht, auf die Fragestellungen der User einzugehen und diesen eine korrekte - jedoch keine rechtsverbindliche - Auskunft zu geben.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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