Müssen SFN Zuschläge in dem Monat erfasst werden, in dem sie anfallen? Ich habe hier Nacht- und Feiertagszuschläge, die zum Teil nur 1,50€ pro Monat betragen, da der Angestellte z.B. nur wegen einer Abendveranstaltung eine viertel Stunde in die Nachtarbeit geraten ist. Hier wäre es für den Mandanten und für das Lohnbüro einfacher, wenn die Zuschläge gesammelt z.B. im Monat Dezember eingetragen werden könnten. Ist das zulässig oder muss das Lohnkonto so geführt werden, dass die Zuschläge in dem Monat eingetragen werden, in dem sie anfallen?
vielen Dank für eine Antwort, CZ