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  • 01
    SFN Zuschläge monatsgenaue Erfassung?

    Müssen SFN Zuschläge in dem Monat erfasst werden, in dem sie anfallen? Ich habe hier Nacht- und Feiertagszuschläge, die zum Teil nur 1,50€ pro Monat betragen, da der Angestellte z.B. nur wegen einer Abendveranstaltung eine viertel Stunde in die Nachtarbeit geraten ist. Hier wäre es für den Mandanten und für das Lohnbüro einfacher, wenn die Zuschläge gesammelt z.B. im Monat Dezember eingetragen werden könnten. Ist das zulässig oder muss das Lohnkonto so geführt werden, dass die Zuschläge in dem Monat eingetragen werden, in dem sie anfallen?

    vielen Dank für eine Antwort, CZ

  • 02
    RE: SFN Zuschläge monatsgenaue Erfassung?

    Sehr geehrter Fragesteller,


    grundsätzlich sind Nacht- und Feiertagszuschläge im Monat der Entstehung zu berücksichtigen. Es handelt sich um laufenden Arbeitslohn (vgl. LStR 39b Abs. 1 Nr. 4). Nur bei Auszahlung später als 3 Wochen nach Ende des betroffenen Kalenderjahres liegen sonstige Bezüge vor (LStR 39b Abs. 2 Nr. 8).

    Neben der steuerlichen Betrachtung ist zu berücksichtigen, dass spätere („zusammengefasste“) Zahlungen auch arbeits- und sv-rechtlich problematisch sein können; insoweit bitten wir ggf. die Fachexperten SV und/oder Arbeitsrecht zu befragen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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