Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Service-Center Personal

    Wir haben einen Mitarbeiter, der ab 01.05.26 Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhält aber noch im gleichen Umfang weiterarbeitet.

    Da sein Entgelt über der JAE liegt, ist er bisher freiwillig versichert. Grundsätzlich würde ihm ab 01.05.26 aber der ermäßigte Krankenversicherungssatz zustehen.

    Wie verhält es sich aber in seinem Fall, da er freiwillig versichert ist und das Entgelt weiterhin über der JAE sein wird.

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung

  • 02
    RE: Service-Center Personal

    Hallo Hi,
     
    das „Praktische Jahr“ (PJ) ist zwar ein Teil des Medizinstudiums, unterscheidet sich aber von den anderen Semestern. Hierbei besteht das letzte Jahr des „Studiums“ aus einer zwölfmonatigen zusammenhängenden praktischen Ausbildung. Diese praktische Ausbildung ist wie das übrige Studium Teil der "Hochschulausbildung". Es handelt sich hierbei um ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum.
     
    Ein solches Praktikum wird versicherungsfrei in allen Zweigen der Sozialversicherung beurteilt.
     
    Sofern eine Entgeltzahlung erfolgt, ist eine Meldung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ an die zuständige Krankenkasse zu übermitteln. Dorthin sind auch die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen U1 (ggf.) und U2 abzuführen.
     
    Eine Zusammenrechnung bezüglich der wöchentlichen 20-Stunden-Grenze der Werkstudententätigkeit mit einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum findet nicht statt.
     
    Sofern die Voraussetzungen eines ordentlich Studierenden vorliegen, könnte der Mitarbeiter bei Ihnen als Werkstudent abgerechnet werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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