Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben über DABPV die Meldung bekommen, dass 4 Kinder in der Pflegeversicherung zu berücksichtigen sind. Lt. RS Mitarbeiter hat er aber nur 2 leibliche Kinder. Die anderen zwei Kinder von seiner geschiedenen Frau wurden bei der Scheidung aberkannt.
Wie viele Kinder dürfen bei der Pflegeversicherung berücksichtigt werden?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.