Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Senior HR Specialist

    Guten Tag, ein Werkstudent möchte weiterhin während seines Auslandssemsters in Kanada seine Werkstudententätigkeit für unser deutsches Unternehmen ausführen. Wir haben keine Niederlassung in Kanada. Ist der Student weiterhin in der deutschen Sozialversicherung abgesichert? Welche Bescheinigungen müssen beantragt werden und auf welchem Weg? Ähnlich A1?

    Vielen Dank

  • 02
    RE: Senior HR Specialist

    Guten Tag,


    Deutschland hat u.a. mit Kanada ein Abkommen über soziale Sicherheit geschlossen, so dass Sie eine Entsendebescheinigung elektronisch bei der Krankenkasse beantragen zu der die Rentenversicherungsbeiträge für den Werkstudenten abgeführt werden. Sie erhalten – ebenfalls elektronisch – die Entsendebescheinigung. Sie können entweder aus Ihrem Abrechnungsprogramm oder aus dem SV-Meldeportal die Entsendebescheinigung (für die Provinz Québéc QU/DE 101 oder CAN 1 für alle anderen kanadischen Provinzen) beantragen.


    Wir unterstellen, dass der Werkstudent weiterhin sein Arbeitsentgelt aus Deutschland erhält und der deutsche Arbeitgeber sein Weisungsrecht aufrecht erhält.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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