Hallo liebes Expertenteam,
ein Minijobber möchte während der Semesterferien mit Werkstudentenstatus beschäftigt werden und nach den Semesterferien wieder als Minijobber. Seine Tätigkeit wird sich nicht verändern, nur die Arbeitszeit. Kann man seinen SV-Status für die Zeit der Semesterferien einfach ändern?
Gleichzeitig wird er aktuell als Werkstudent/Midijob bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt. Ist diese Beschäftigung für die Beurteilung des obigen Sachverhalts sozialversicherungsrechtlich relevant?