Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beschäftigen einen Mitarbeiter mit zwei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. In Summe Verdient der Mitarbeiter über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und ist freiwillig versichert. In unserem Konzern wenden wir nur die "Firmenzahler-Variante" an und überwiesen die Beiträge direkt an die Krankenkasse (Mehrfachbeschäftigung wird berücksichtigt). Der Mitarbeiter möchte unbedingt die "Selbstzahler-Variante", die wir eigentlich nicht wollen. Wer hat hier das Entscheidungsrecht und wo steht das geschrieben? Vielen Dank.