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  • 01
    Selbstzahler oder Firmenzahler bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir beschäftigen einen Mitarbeiter mit zwei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. In Summe Verdient der Mitarbeiter über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und ist freiwillig versichert. In unserem Konzern wenden wir nur die "Firmenzahler-Variante" an und überwiesen die Beiträge direkt an die Krankenkasse (Mehrfachbeschäftigung wird berücksichtigt). Der Mitarbeiter möchte unbedingt die "Selbstzahler-Variante", die wir eigentlich nicht wollen. Wer hat hier das Entscheidungsrecht und wo steht das geschrieben? Vielen Dank.

  • 02
    RE: Selbstzahler oder Firmenzahler bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern

    Hallo Karl,
     
    Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei in der Krankenversicherung und freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, zahlen ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst an die Krankenkasse (§ 250 Absatz 2 SGB V).
     
    Vielfach werden jedoch Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen, dass der Arbeitgeber im Firmenzahlerverfahren die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vom Arbeitsentgelt einbehält und an die Krankenkasse abführt. Eine gesetzliche Grundlage für das Firmenzahlerverfahren für freiwillige Mitglieder gibt es nicht. Es liegt im Ermessen der Arbeitgeber, dies anzubieten und der Arbeitnehmer dem zustimmt.
     
    Ob die für die freiwillige Krankenversicherung zu zahlenden Beiträge vom Arbeitgeber oder vom Versicherten selbst abgeführt werden, kann grundsätzlich für jedes Beschäftigungsverhältnis getrennt geregelt werden. Bei mehrfachbeschäftigten Arbeitnehmern ist jedoch für die praktische Durchführung ein einheitliches Verfahren für beide Beschäftigungen zwingend erforderlich.
     
    Eine Nutzung des Firmenzahlerverfahrens ist ohne Zustimmung des Mitarbeiters nicht möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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