Hallo,
hier erstmal der Sachverhalt:
Eine selbstständige Osteopathin erreicht die Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente (wenn auch sehr gering) und würde grundsätzlich die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllen.
Sie möchte ihre bisherige selbstständige Tätigkeit nach Rentenbeginn jedoch in geringem Umfang weiterführen.
Frage:
Kann die Osteopathin trotz Fortführung ihrer selbstständigen Tätigkeit in geringem Umfang als Rentnerin in der KVdR pflichtversichert werden?
Welche Kriterien sind hierbei für die Beurteilung maßgeblich, insbesondere hinsichtlich des zeitlichen Umfangs und der Höhe des Arbeitseinkommens aus der selbstständigen Tätigkeit? Gibt es eine konkrete Einkommens- oder Zeitgrenze, ab der von einer hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit auszugehen ist und eine Pflichtversicherung in der KVdR ausgeschlossen wäre?
Falls sie die selbstständige Tätigkeit nicht voll aufgeben muss: Welche Auswirkungen hat das erzielte Arbeitseinkommen auf die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung?