Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Selbstständige Freiwillig Versichert während Elternzeit/Elterngeld

    Guten Tag,

    Beim ersten Kind musste meine Frau mit in meine Familienversicherung, damit sie von dem wenig Elterngeld keinem Beitrag zahlen muss. Nun sind wir das 2. Mal Eltern geworden und die Aok hat mir gestern im Gespräch gesagt, dass sie nicht in meine Familiemversicherung braucht, da sich ein Gesetz geändert hat und sie nun so Beitragsfrei ist während des Elterngeldes.

    Dazu müsste nur der Elterngeld Bescheid eingereicht werden. Stimmt dies so oder ist das einfach nur so gesagt?

    Lg

  • 02
    RE: Selbstständige Freiwillig Versichert während Elternzeit/Elterngeld

    Hallo df1990df,
     
    zunächst möchten wir Sie darüber informieren, dass das Expertenforum zum Sozialversicherungsrecht eine bundesweite Plattform ist, die dem Austausch von Meinungen, Wissen, Erfahrungen und persönlichen Gedanken dient.
    Hier werden Fragen (vorrangig von Arbeitgebern und Steuerberatern) zu Themen des Versicherungs- und Beitragsrechts in der Sozialversicherung beantwortet.
     
    Dabei sind wir bemüht, auf die Fragestellungen der User einzugehen und diesen eine korrekte - jedoch nicht rechtsverbindliche - Auskunft zu geben.

    Darüber hinaus bitten wir um Verständnis, dass wir als Mitarbeiter dieses bundesweiten Forums die Aussagen oder Entscheidungen unserer Kolleginnen und Kollegen in den vielen regionalen Beratungscentern vor Ort nicht bewerten können. 

    Deshalb kann nur das (nochmalige) persönliche Gespräch bei der für Sie zuständigen AOK vor Ort zu einer abschließenden Klärung Ihres Sachverhalts führen.  

    Zur Familienversicherung gilt grundsätzlich folgendes:
     
    Nach § 10 Sozialgesetzbuch (SGB) V können in der Familienversicherung u. a. die Ehegatten von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden, wenn diese Familienangehörigen kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (2026: 565,00 €) überschreitet.
     
    Dabei stellt Elterngeld nach § 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) kein regelmäßiges Gesamteinkommen im Sinne der Familienversicherung dar.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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