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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Selbstständig und Angestellt gleichzeitig

    Guten Tag,


    ich bin seit 10 Jahren ausschließlich selbstständig tätig. Ein Unternehmen bietet mir jetzt eine Beschäftigung von 4 Tagen im Monat an, insgesamt 800€ Brutto, sv-pflichtig angestellt. In meiner Selbstständigkeit arbeite ich 20 Tage im Monat und nehme ca. 6.500€ ein. Wenn mich der neue Arbeitgeber nun bei der Krankenkasse anmeldet, kann ich dann meine freiwillige Mitgliedschaft bei der Krankenkasse (bisher Zahlung bis Beitragsbemessungsgrenze) abmelden und nur über das neue Angestelltenverhältnis versichert sein?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

    Viele Grüße

    Fritsche

  • 02
    RE: Selbstständig und Angestellt gleichzeitig

    Guten Tag,
     
    wird neben einer grundsätzlich versicherungspflichtigen Beschäftigung zusätzlich eine selbständige Tätigkeit ausgeübt, ist zu prüfen, welche der beiden Tätigkeiten überwiegt, da bei einer hauptberuflichen Selbständigkeit
    die Krankenversicherungspflicht aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses ausgeschlossen ist.

    Wenn die selbstständige Erwerbstätigkeit gegen eine oder mehrere abhängige Beschäftigungen gewichtend abgegrenzt wird, ist darauf abzustellen, ob die selbstständige Erwerbstätigkeit von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Umfang her die übrige Erwerbstätigkeit deutlich übersteigt.

    Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, wird die selbstständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ausgeübt. Die dazu erforderliche Prüfung ist im Zweifelsfall nicht schematisch, sondern im Rahmen einer Gesamtschau vorzunehmen.

    In ihrem konkreten Fall überwiegen die wirtschaftlichen Einnahmen der selbständigen Tätigkeit gegenüber dem Arbeitsentgelt aus der abhängigen Beschäftigung. Der geplante zeitliche Umfang ist ebenfalls in der Selbstständigkeit deutlich höher.
    Im Ergebnis dürfte hier eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegen, die die Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer ausschliest.
     
    Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir eine verbindliche sozialversicherungsrechtliche Beurteilung in diesem Forum nicht abgeben können. Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf und lassen sich unter Vorlage aller relevanten Unterlagen rechtsverbindlich beraten. Hier wären die Steurbescheide und der Arbeitsvertrag notwendig.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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