Hallo zusammen,
wir haben einen neuen Mitarbeiter, der den >50% Schwerbehinderten Status hat.
Der vertragliche Urlaub beträgt 30 Urlaubstage bei einer 5 Tage Woche. Muss der Arbeitgeber dem schwerbehinderten Arbeitnehmer die 5 Urlaubstage pro Kalenderjahr über den vertraglichen Urlaub hinaus gewähren ( somit 35 Urlaubstage) oder ist der gesetzliche Urlaub die Berechnungsbasis ? Wo genau ist dies gesetzlich geregelt?
Wie verändert sich der Kündigungsschutz, wenn vertraglich "gesetzliche Kündiungsfrist" vereinbart ist ? Mit welcher gesetzlichen Grundlage?
Vielen Dank vorab schon mal für Ihre Antwort.
Viele Grüße
Vinur