Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Schwerbehinderte Arbeitnehmer _> 50 % zusätzlicher Urlaubsanspruch / Kündigungsschutz

    Hallo zusammen,


    wir haben einen neuen Mitarbeiter, der den >50% Schwerbehinderten Status hat.

    Der vertragliche Urlaub beträgt 30 Urlaubstage bei einer 5 Tage Woche. Muss der Arbeitgeber dem schwerbehinderten Arbeitnehmer die 5 Urlaubstage pro Kalenderjahr über den vertraglichen Urlaub hinaus gewähren ( somit 35 Urlaubstage) oder ist der gesetzliche Urlaub die Berechnungsbasis ? Wo genau ist dies gesetzlich geregelt?


    Wie verändert sich der Kündigungsschutz, wenn vertraglich "gesetzliche Kündiungsfrist" vereinbart ist ? Mit welcher gesetzlichen Grundlage?


    Vielen Dank vorab schon mal für Ihre Antwort.


    Viele Grüße


    Vinur

  • 02
    RE: Schwerbehinderte Arbeitnehmer _> 50 % zusätzlicher Urlaubsanspruch / Kündigungsschutz

    Hallo Vinur,

    Ihre Fragen zur Gewährung von Urlaubstagen und zum Kündigungsschutz eines schwerbehinderten Arbeitsnehmers unter Angabe der Gesetzesgrundlage betrifft das Arbeitsrecht und kann in diesem sozialversicherungsrechtlichen Forum nicht beantwortet werden.

    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.

    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/Stellungnahme aus diesem Bereich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Schwerbehinderte Arbeitnehmer _> 50 % zusätzlicher Urlaubsanspruch / Kündigungsschutz

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Mitarbeiter ist gesetzlich in § 208 SGB IX geregelt. Danach haben schwerbehinderte Arbeitnehmer Anspruch auf einen gesetzlichen Zusatzurlaub von fünf Arbeitstagen pro Kalenderjahr, auf Basis einer 5-Tage-Woche. Dieser Anspruch auf Zusatzurlaub besteht zusätzlich zu den vertraglichen Urlaubsansprüchen und auch zusätzlich zu dem gesetzlichen Mindesturlaub.


    Für schwerbehinderte Mitarbeiter gilt gemäß § 169 SGB IX eine Mindestkündigungsfrist von 4 Wochen. Im übrigen greifen auch für schwerbehinderte Mitarbeiter die Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB. Danach ist die Kündigungsfrist für Arbeitgeberkündigungen abhängig von der Betriebszugehörigkeit.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

     

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.