Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Werkstudenten, der je nachdem wieviel Vorlesungen er pro Woche hat, schwankende Wochenarbeitszeit haben wird. Eine Woche wird er voraussichtlich 17 Stunden arbeiten und die nächste Woche 23 Stunden. Im Schnitt, wird er nicht mehr als 20 Stunden/Woche arbeiten.
Können wir ihn damit als Werkstudent abrechnen, da er im Schnitt nicht mehr als 20 Stunden/Woche arbeitet? Oder gilt die 20-Stunden-Regelung als Obergrenze je Woche und wir müssten bei seiner 23-Stunden-Woche sagen, dass er auch nicht mehr als 20 Stunden arbeiten darf?