Expertenforum - Schwankungen Werkstudent

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  • 01
    Schwankungen Werkstudent

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben einen Werkstudenten, der je nachdem wieviel Vorlesungen er pro Woche hat, schwankende Wochenarbeitszeit haben wird. Eine Woche wird er voraussichtlich 17 Stunden arbeiten und die nächste Woche 23 Stunden. Im Schnitt, wird er nicht mehr als 20 Stunden/Woche arbeiten.

    Können wir ihn damit als Werkstudent abrechnen, da er im Schnitt nicht mehr als 20 Stunden/Woche arbeitet? Oder gilt die 20-Stunden-Regelung als Obergrenze je Woche und wir müssten bei seiner 23-Stunden-Woche sagen, dass er auch nicht mehr als 20 Stunden arbeiten darf?

  • 02
    RE: Schwankungen Werkstudent

    Guten Tag,
     
    Personen, die neben ihrem Studium nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich beschäftigt sind, gehören ihrem Erscheinungsbild nach grundsätzlich zu den Studenten und nicht zu den Arbeitnehmern. Die Höhe des Arbeitsentgelts ist dabei ohne Bedeutung.

    In der Konsequenz tritt bei Studierenden durch ein Überschreiten der 20 Stunden-Grenze Sozialversicherungspflicht als „Arbeitnehmer“ ein. Dies gilt auch in den Fällen, in denen nur ein geringfügiges Überschreiten vorliegt.

    Bei der 20 Stunden-Grenze handelt es sich um eine feste Grenze, von der nicht aufgrund individueller Regelungen zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im Betrieb oder einer Branche abgewichen werden kann.
    Das Gemeinsame Rundschreiben „zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von beschäftigten Studenten“ vom 23.11.2016 lässt in diesem Punkt keine Ausnahmen zu.
     
    Bezogen auf Ihren Sachverhalt darf der Student die 20 wöchentlichen Arbeitsstunden auch bei schwankenden Arbeitseinsätzen nicht überschreiten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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