Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Schulentlassung

    Ist nach dem Abitur eine kurzfriste Beschäftigung möglich, wenn ab September ein duales Studium begonnen wird?

    Ist eine kurzfristige Beschäftigung für die Zwischenzeit von Juni bis September für normale Studenten ab 01.10.26 möglich?

    Wenn ab 01.09.2026 eine Ausbildung begonnen wird, ist auch keine kurzfristige Beschäftigung möglich? Geringfüge Beschäftigungen sind in jedem Fall möglich?

  • 02
    RE: Schulentlassung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die kurzfristige Beschäftigung nach § 40a EStG ist in allen geschilderten Konstellationen denkbar (auch bei Ausbildung ab 1.9.2026). Entscheidend ist die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen u.a. zur Beschäftigungsdauer.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Themenbereich:
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