Hallo liebes Expertenteam,
Ausgangslage:
- Schulentlassener mit Absicht ein FSJ zu beginnen
- es wird bereits eine kurzfristige Beschäftigung ausgeübt
Ist es möglich, eine weiter kurzfristige oder geringfügige Beschäftigung aufzunehmen, ohne das Berufsmäßigkeit entsteht? Wenn ja, gibt es Vorgaben hinsichtlich der Höhe des maximalen Verdienstes?
Danke und freundliche Grüße