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  • 01
    Schüler mit Minijob plus kurzfristige Beschäftigung

    Ein 17jähriger Schüler hat einen Minijob, den er das ganze Jahr regelmäßig ausübt. In den Osterferien möchte er nun zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung ausüben.


    Jetzt stellt sich jedoch die Frage, ob dies schädlich für seine Familienversicherung in der gesetzlichen KV ist, da er die monatliche Hinzuverdienstgrenze für die Zeit der kurzfristigen Beschäftigung überschreiten würde.

     

  • 02
    RE: Schüler mit Minijob plus kurzfristige Beschäftigung

    Guten Tag,
     
    verfügen Familienangehörige über ein Gesamteinkommen, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße überschreitet, unterstellt der Gesetzgeber, dass bei diesen Personen kein Schutzbedürfnis vorliegt. Deshalb ist eine Familienversicherung in diesen Fällen ausgeschlossen. Zum 01.10.2022 wurde das zulässige Gesamteinkommen ausschließlich für geringfügig entlohnte beschäftigte Familienmitglieder an die neue Geringfügigkeitsgrenze angepasst (ab 2026 603,00 EUR).
     
    Hingegen bleiben Entgelte aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (kurzfristige Beschäftigungen), die befristet für die Dauer bis zu max. drei Monaten bzw. 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr ausgeübt werden, beim Gesamteinkommen unberücksichtigt, da es sich hier nicht um regelmäßiges Einkommen handelt. Das bedeutet, dass allein die Ausübung einer versicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung unabhängig von der Höhe des in dieser Zeit erzielten Arbeitsentgelts der Familienversicherung prinzipiell nicht entgegensteht.
    Für Ihren Sachverhalt bedeutet dies, dass das Entgelt aus der kurzfristigen Beschäftigung nicht auf das Gesamteinkommen im Sinne der Familienversicherung angerechnet wird.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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