Ein 17jähriger Schüler hat einen Minijob, den er das ganze Jahr regelmäßig ausübt. In den Osterferien möchte er nun zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung ausüben.
Jetzt stellt sich jedoch die Frage, ob dies schädlich für seine Familienversicherung in der gesetzlichen KV ist, da er die monatliche Hinzuverdienstgrenze für die Zeit der kurzfristigen Beschäftigung überschreiten würde.