Hallo zusammen,
in der letzten Woche habe ich an dem Online Seminar „Probearbeit und Praktikum“ teilgenommen und hätte im Nachgang noch eine Rückfrage.
Sie sagten, die Praktikantenverträge bedürfen keiner Schriftform (diese müssen nicht schriftlich, also auf Papier ausgestellt werden).
Nach dem § 2 Nachweisgesetz (insbesondere Absatz 1a) bin ich bisher immer davon ausgegangen, die Praktikantenverträge müssten zwingend schriftlich ausgestellt werden.
Wir haben überwiegend Schülerpraktikanten oder Praktikanten, die im Rahmen ihrer Ausbildung / ihres Studiums ein verpflichtendes Praktikum hier absolvieren.
Könnten Sie mir nochmal kurz erläutern, woraus sich ergibt, dass kein schriftlicher Vertrag notwendig ist?
Besten Dank vorab!