Guten Tag Expertenteam!
Bei einem Mandanten wird monatlich ein Schätzungsbescheid auf Basis des Vormonates erstellt. In einem Monat wird ein neuer Mitarbeiter eingestellt, der dafür fällige Beitrag wird deshalb erst im Folgemonat übermittelt. Von der KK wurde deshalb ein Säumniszuschlag festgesetzt. das ist mir neu. Da es keinen Korrektur-Beitragsnachweis gibt, habe ich doch keine andere Möglichkeit, oder?
Abwandlung:
Wie ist das denn, wenn für den Mandanten kein Schätzungsbescheid erstellt wird, der neue Mitarbeiter aber auch erst im Folgemonat gemeldet wird, fällt dann auch ein Säumniszuschlag an?
MFG
Taxman