Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte eine Rückfrage zur lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG.
Wenn ein Arbeitgeber die monatliche Freigrenze von 50,00 € für Sachbezüge bereits ausgeschöpft hat und einzelnen Mitarbeitern aus besonderem Anlass, beispielsweise anlässlich einer Hochzeit, weitere Sachzuwendungen im Wert von beispielsweise 200,00 € gewährt, werden diese nach § 37b EStG pauschal versteuert.
Nach meinem Verständnis ist hierbei wie folgt zu verfahren:
Bei Sachzuwendungen an eigene Mitarbeiter ist der gewährte Betrag grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge sind somit auch in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen, sofern keine Übernahme der Arbeitnehmeranteile durch den Arbeitgeber vereinbart wurde.
Der Wert der Sachzuwendung wird anschließend im Netto wieder in Abzug gebracht, da der Mitarbeiter die Zuwendung bereits außerhalb der Lohnabrechnung erhalten hat.
Bei Sachzuwendungen an fremde Personen bzw. Geschäftspartner fällt hingegen lediglich die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG an; eine Verbeitragung zur Sozialversicherung erfolgt nicht.
Ist diese Vorgehensweise aus Ihrer Sicht korrekt, oder gibt es hierbei noch etwas zu beachten?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.