Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Sachzuwendungen an eigene Mitarbeiter und an Unternehmensfremde

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich hätte eine Rückfrage zur lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG.


    Wenn ein Arbeitgeber die monatliche Freigrenze von 50,00 € für Sachbezüge bereits ausgeschöpft hat und einzelnen Mitarbeitern aus besonderem Anlass, beispielsweise anlässlich einer Hochzeit, weitere Sachzuwendungen im Wert von beispielsweise 200,00 € gewährt, werden diese nach § 37b EStG pauschal versteuert.


    Nach meinem Verständnis ist hierbei wie folgt zu verfahren:


    Bei Sachzuwendungen an eigene Mitarbeiter ist der gewährte Betrag grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge sind somit auch in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen, sofern keine Übernahme der Arbeitnehmeranteile durch den Arbeitgeber vereinbart wurde.


    Der Wert der Sachzuwendung wird anschließend im Netto wieder in Abzug gebracht, da der Mitarbeiter die Zuwendung bereits außerhalb der Lohnabrechnung erhalten hat.


    Bei Sachzuwendungen an fremde Personen bzw. Geschäftspartner fällt hingegen lediglich die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG an; eine Verbeitragung zur Sozialversicherung erfolgt nicht.


    Ist diese Vorgehensweise aus Ihrer Sicht korrekt, oder gibt es hierbei noch etwas zu beachten?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

  • 02
    RE: Sachzuwendungen an eigene Mitarbeiter und an Unternehmensfremde

    Hallo pab,


    durch die Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen an Dritte nach § 37b Abs. 1 EStG wird keine Beitragspflicht im Sinne der Sozialversicherung begründet.


    Die Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen des Arbeitgebers nach § 37b Abs. 2 EStG an eigene Arbeitnehmer hat keine Auswirkungen auf das Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Der geldwerte Vorteil der Sachzuwendungen unterliegt der Beitragspflicht, denn die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) sieht für den Fall der Pauschalversteuerung derartiger Sachzuwendungen keine Beitragsfreiheit vor.


    Daher stimmen wir Ihrer beschriebenen Vorgehensweise zu.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.