Sehr geehrte Damen und Herren,
bei im Inland wohnenden Mitarbeitern mit "Firmenwagen (auch) zur privaten Nutzung" ist der Sachbezug PKW nach den steuerlichen Kriterien in der Sozialversicherung zu verbeitragen.
Welche Besonderheiten gilt es bei Grenzgänger aus Österreich zu beachten, für die keine Lohnsteuer in Deutschland abgeführt wird und in Österreich ihre Einkommenssteuer bezahlen? Gelten für diesen Personenkreis für "Firmenwagen (auch) zur privaten Nutzung" die österreichischen Sachbezugsregeln?
Vielen Dank.