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  • 01
    Sachbezug - Bezuschussung für Fitenss-Studio

    Guten Tag,


    wir möchten unseren Arbeitnehmern die Fitnesstudio-Mitgliedschaft im Rahmen des Sachbezugs nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG erstatten.

    Ist es ausreichend, damit der Zuschuss lohnsteuerfrei bleibt, wenn der Arbeitnehmer einen Vertrag zwischen ihm persönlich und einem Fitness-Studio dem Arbeitgeber vorliegt, damit der Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG erteilt werden kann?

    Welche sind die Voraussetzungen, damit eine Fitness-Studio Mitgliedschaft als lohnsteuerfreier Sachbezug anerkannt wird?


    Freundliche Grüße

     

  • 02
    RE: Sachbezug - Bezuschussung für Fitenss-Studio

    Sehr geehrter Herr Fragesteller,


    bei Erstattung von Geldern durch den AG an den AN liegt kein Sachbezug vor (§ 8 Abs. 1 Satz 2 EStG). Voraussetzung der steuerlichen Privilegierung (Einordnung als Sachbezug) ist der Vertragsabschluss zwischen AG und Fitness-Studio.


    Weitere Voraussetzung ist die Einhaltung der Grenze von 50 Euro monatlich und die „Zusätzlichkeit“ i.S.v. § 8 Abs. 4 EStG.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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