Guten Tag,
wir möchten unseren Arbeitnehmern die Fitnesstudio-Mitgliedschaft im Rahmen des Sachbezugs nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG erstatten.
Ist es ausreichend, damit der Zuschuss lohnsteuerfrei bleibt, wenn der Arbeitnehmer einen Vertrag zwischen ihm persönlich und einem Fitness-Studio dem Arbeitgeber vorliegt, damit der Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG erteilt werden kann?
Welche sind die Voraussetzungen, damit eine Fitness-Studio Mitgliedschaft als lohnsteuerfreier Sachbezug anerkannt wird?
Freundliche Grüße