Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Mitarbeiter hat im Juli 2025 geheiratet. Seitdem wird er in unserem Lohnabrechnungssystem weiterhin mit der Steuerklasse I geführt.
Wir rufen die ELStAM-Daten regelmäßig ab, allerdings wurde uns bislang keine Änderung auf Steuerklasse IV übermittelt. Nach unserem Verständnis hätte die Steuerklasse IV grundsätzlich ab dem 01.07.2025 gelten müssen.
Da das Steuerjahr 2025 inzwischen abgeschlossen ist und die Lohnsteuerbescheinigung für 2025 bereits übermittelt wurde, stellt sich für uns folgende Frage:
Soll der Mitarbeiter sich an das zuständige Finanzamt wenden und sich eine entsprechende Bescheinigung über die zutreffende Steuerklasse bzw. den Gültigkeitszeitraum ausstellen lassen?
Falls das Finanzamt bestätigt, dass die Steuerklasse IV rückwirkend ab dem 01.07.2025 gilt, können wir diese Änderung dann noch rückwirkend für 2025 berücksichtigen bzw. die Lohnabrechnungen und Lohnsteuerbescheinigung 2025 korrigieren?
Oder ist in diesem Fall eine Berücksichtigung erst ab dem 01.01.2026 bzw. ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen ELStAM-Änderung möglich?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.