Eine Beschäftigte erhält seit längerem eine (immer wieder neu befristete) volle Erwerbsminderungsrente. Nun hat sie am 13.08.2026 mitgeteilt, dass sie rückwirkend ab 01.04.2026 eine Rente für schwerbehinderte Menschen erhält. Dies stellt keine arbeitsvertragauflösende Bedingung unseres Tarifvertrages dar. Für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wollen wir daher einen Aufhebungsvertrag schließen. Unklar ist uns nun, wie die Zeit vom 01.04.2026 bis 13.08.2026 zu beurteilen ist. Handelt es sich um eine unbezahlte Freistellung? Dies ist für die Ermittlung der Urlaubsabgeltung maßgeblich. Oder wird dieser Zeitraum (obwohl rückwirkend durch eine andere Rentenart ersetzt) weiterhin als Rente wegen voller Erwerbsminderung behandelt?
Über eine klärende Antwort würde ich mich sehr freuen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen