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  • 01
    rückwirkende Gewährung einer Schwerbehindertenrente während des Bezugs einer vollen befristeten Erwerbsminderungsrente

    Eine Beschäftigte erhält seit längerem eine (immer wieder neu befristete) volle Erwerbsminderungsrente. Nun hat sie am 13.08.2026 mitgeteilt, dass sie rückwirkend ab 01.04.2026 eine Rente für schwerbehinderte Menschen erhält. Dies stellt keine arbeitsvertragauflösende Bedingung unseres Tarifvertrages dar. Für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wollen wir daher einen Aufhebungsvertrag schließen. Unklar ist uns nun, wie die Zeit vom 01.04.2026 bis 13.08.2026 zu beurteilen ist. Handelt es sich um eine unbezahlte Freistellung? Dies ist für die Ermittlung der Urlaubsabgeltung maßgeblich. Oder wird dieser Zeitraum (obwohl rückwirkend durch eine andere Rentenart ersetzt) weiterhin als Rente wegen voller Erwerbsminderung behandelt?

    Über eine klärende Antwort würde ich mich sehr freuen und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: rückwirkende Gewährung einer Schwerbehindertenrente während des Bezugs einer vollen befristeten Erwerbsminderungsrente

    Guten Tag,


    grundsätzlich besteht, für Zeiten einer Altersrente bei rechtlich bestehendem Arbeitsverhältnis, der gesetzliche Urlaubsanspruch sowie der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte weiter. Es sei denn, es ist mit dem Arbeitnehmer eine ausdrückliche Vereinbarung über ein Ruhendes Arbeitsverhältnis in dieser Zeit getroffen worden. Demnach wäre im Rahmen eines Aufhebungsvertrages wahrscheinlich eine Urlaubsabgeltung für entstandene Urlaubsansprüche zumindest seit dem 1.4.2026 zu berücksichtigen.


    Achtung: Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung geht auch davon aus, dass auch während einer vollen Erwerbsminderungsrente der gesetzliche Urlaubsanspruch grundsätzlich bestehen bleibt. Tarifvertragliche Kürzungsregelungen erfassen regelmäßig lediglich den tarifvertraglichen Mehrurlaub.


    Viele Grüße

    Ihr Fachexperte für Arbeitsrecht

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