Guten Tag,
eine frühere Mitarbeiterin von uns hat mit Bescheid vom 21.04.2026 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt bekommen. Sie war seit 22.07.2024 erkrankt und das Arbeitsverhältnis wurde auf ihren Wunsch damals zum 31.07.2025 mit Auflösungsvertrag beendet.
Die Meldungen zur Sozialversicherung und Zahlungen usw. sind zum damaligen Zeitpunkt entsprechend gelaufen und korrekt abgebildet. Dementsprechend darf rückwirkend nichts korrigiert werden. Der Erstattungsanspruch steht nur den Leistungsträgern zu (§§102 ff. SGB X) und der Arbeitgeber bleibt außen vor. Oder gibt es eine entsprechende Norm, dass der AG rückwirkend etwas ändern muss?
Vielen Dank im Voraus und einen schönen Tag.