Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben den Fall, dass wir eine rückwirkende Einmalzahlung von Provisionen über Garantie in diesem Monat (Mai 2026) für das Vorjahr (Dezember 2025) zahlen müssen. Wie ist diese Einmalzahlung sozialversicherungsrechtlich zu behandeln? Muss sie im Mai verbeitragt werden oder im Dezember 2025? Der betroffene Mitarbeiter ist ein aktiver Mitarbeiter und nicht aus dem Unternehmen ausgeschieden.
Vielen Dank für Ihre Antwort