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  • 01
    Rückwirkende Einmalzahlungen für das Vorjahr

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben den Fall, dass wir eine rückwirkende Einmalzahlung von Provisionen über Garantie in diesem Monat (Mai 2026) für das Vorjahr (Dezember 2025) zahlen müssen. Wie ist diese Einmalzahlung sozialversicherungsrechtlich zu behandeln? Muss sie im Mai verbeitragt werden oder im Dezember 2025? Der betroffene Mitarbeiter ist ein aktiver Mitarbeiter und nicht aus dem Unternehmen ausgeschieden.

    Vielen Dank für Ihre Antwort

     

  • 02
    RE: Rückwirkende Einmalzahlungen für das Vorjahr

    Hallo Frau Dermentzopoulos,
     
    Einmalzahlungen sind grundsätzlich dem Entgeltabrechnungszeitraum der Auszahlung zuzuordnen und entsprechend bis zur anteiligen Beitragsbemessungsgrenze der einzelnen Versicherungszweige zu verbeitragen.
     
    Dabei gilt nicht die übliche Beitragsbemessungsgrenze. Vielmehr wird hier berücksichtigt, dass die Einmalzahlung aus dem gesamten Beschäftigungsverhältnis heraus resultiert. Deswegen wird in solchen Fällen bei der Beitragsbemessungsgrenze die gesamte Zeit der Beschäftigung im laufenden Jahr (hier: 01.01. - 31.05.2026) bis zur tatsächlichen Zahlung berücksichtigt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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