Erfolgt die Bewilligung einer vollen EU-Rente während des Bezuges von Krankengeld, endet diese Geldleistung mit dem Tag des Eingang des Rentenbescheid bei der Krankenkasse. Der Anspruch auf Krankengeld wird ja nicht direkt vom Mitarbeiter zurückgefordert, dafür aber die Ansprüche der Krankenkasse mit der rückwirkenden Rentenzahlung verrechnet. Folgerichtig müsste doch aber dann auch der Krankengeldzuschuss vom Arbeitgeber rückwirkend ab Beginn des Bezugs der EU-Rente vom Arbeitnehmer zurückgefordert werden, richtig?
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rückwirkende Bewilligung einer vollen Erwerbsunfähigkeitsrente bei Bezug von Krankengeld
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RE: rückwirkende Bewilligung einer vollen Erwerbsunfähigkeitsrente bei Bezug von Krankengeld
Guten Tag,
bei der rückwirkenden Rückforderung des Krankengeldzuschuss des Arbeitgebers kommt es auf die jeweilige arbeits- oder tarifrechtliche Grundlage an. Es gibt keine allgemeine gesetzliche Regelung, wonach ein solcher Zuschuss in jedem Fall bei einer rückwirkend festgestellten vollen Erwerbsunfähigkeit zurückzuzahlen ist.
Ob und in welchem Umfang ein Erstattungsanspruch besteht, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag. Dort wo der Krankengeldzuschussanspruch geregelt ist. Ohne eine ausdrückliche Regelung ist diese Vereinbarung oder Norm, die den Krankengeldzuschuss gewährt, und bei voller Erwerbsminderungsrente enden lässt, auszulegen. Ohne eine zumindest im Norm-/Vereinbarungstext anklingende Anordnung der rückwirkenden Rückabwicklung, spricht viel dafür, dass der Krankengeldzuschuss lediglich für die Zukunft entfällt. Exakt lässt sich dies jedoch nur anhand der konkreten Vereinbarung bzw. Norm beurteilen.
Viele Grüße
Ihr Fachexperte für Arbeitsrecht
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