Guten Tag,
eine geringfügig beschäftigte Mitarbeiterin erhält ein monatliches Bruttoentgelt von rund 540,00 €.
Nun wurden nachträglich Überstundennachweise für die Jahre 2025 und 2026 eingereicht, von denen uns als Lohnabrechnungsstelle bislang nichts bekannt war.
Unter Berücksichtigung der weiteren tariflichen Einmalzahlungen würde das Entgelt bei einer Abrechnung sämtlicher Überstunden (aus 2025 und 2026) im Jahr 2026 die maßgebliche Jahresverdienstgrenze für Minijobs von 7.236,00 € überschreiten.
Unsere Frage lautet daher: Können die im Jahr 2025 tatsächlich geleisteten und nun nachträglich eingereichten Überstunden noch dem Jahr 2025 zugeordnet und entsprechend nachberechnet werden? Die Minijobrenzegrenze 2025 wird dadurch nicht überschritten.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Grüße aus dem Personalbüro