Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Rückwirkende Anwendung des Steuerfreibetrages

    Guten Tag,


    ich habe eine Frage zu folgendem Fall.


    Es geht um die Abrechnung der Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Ortsbürgermeister und Beigeordneten mit Geschäftsbereich in einer Kommune Rheinland-Pfalz. Für diesen Personenkreis wird nach § 3 Nr. 12 EStG ein Steuerfreibetrag 275,00 € angesetzt, der somit steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 1 Abs. 1 Nr. 16 SvEV) ist. Wir gehen von aus das mit Schreiben vom 23.03.2026 des Bundesministeriums für Finanzen die Voraussetzungen erfüllt sind, so dass der erhöhte Freibetrag angewendet werden kann. Der Rest ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Bei den ehrenamtlichen Beigeordneten haben wir Fälle von Aufwandsentschädigungen in Höhe von 265 €. Bisher wurde der "Restbetrag" von 15 € über einen Minijob abgerechnet. Kann in diesen Fällen die Aufwandsentschädigung (Lohnart 6100) rückwirkend zum 01.01. unter Anwendung des Steuerfreibetrags abgerechnet werden, mit der Folge, dass die bereits gezahlten Eigenanteile zur Rentenversicherung erstattet werden können?


    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen aus dem Personalbüro

  • 02
    RE: Rückwirkende Anwendung des Steuerfreibetrages

    Hallo Personalbüro,
     
    da nach unserem Kenntnisstand steuerrechtlich keine Bedenken bestehen, den Mindestbetrag für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen rückwirkend im März zum 01.01.2026 von monatlich 250,00 € auf 275,00 € zu erhöhen, stimmen wir der von Ihnen beabsichtigten Vorgehensweise zu, das die zunächst über die Minijobzentrale abgerechneten Differenzbeträge grundsätzlich rückgerechnet werden können und somit erstattungsfähig sind.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.