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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Rückwirkende Änderung Sozialversicherung in Minijob

    Guten Tag,

    bei einer ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin wird eine monatliche Aufwandsentschädigung gezahlt, die nach § 3 Nr. 12 EStG einen Steuerfreibetrag erhält. Das beitragspflichtige Entgelt beträgt rund 557 €. Durch die Anhebung der Minijobgrenze zum 01.01.2026 rutscht die Ortsbürgermeisterin von einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wieder in einen Minijob. Dies ist uns jetzt erst aufgefallen. Kann durch eine rückwirkende Korrektur zum 01.01.2026 eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erfolgen? Ferner war die Ortsbürgermeisterin bisher selber über die "Beschäftigung als Ortsbürgermeisterin" versichert. Kann die Ortsbürgermeisterin rückwirkend in die Familienversicherung aufgenommen werden oder muss sie selbst versichern und die Beiträge selbst tragen?

    Freundliche Grüße aus dem Personalbüro

  • 02
    RE: Rückwirkende Änderung Sozialversicherung in Minijob

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich ist die Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts vorausschauend zu Beginn der Beschäftigung bzw. erneut bei jeder dauerhaften Veränderung in den Verhältnissen sowie bei Veränderung der Minijob-Grenze vorzunehmen. Dabei ist festzustellen, ob es sich um eine geringfügig entlohnte oder um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer handelt. Nach Ihrer Schilderung ist allerdings davon auszugehen, dass im vorliegenden Fall bereits zum 01.01.2026 erkennbar war, dass das Entgelt die 603 Euro-Grenze nicht überschreitet.
    Insofern hat in Ihrem Fall eine rückwirkende Korrektur der Meldungen und der daraus resultierenden Rückabwiocklung der SV-Beiträge bei der Krankenkasse und Anmeldung und Abführung der Beiträge zur Minijobzentrale zu erfolgen.

    Da die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ab Beginn des Kalendermonats des Eingangs des Befreiungsantrags beim Arbeitgeber wirken kann, ist eine rückwirkende Befreiung nicht möglich.

    Wir bitten um Verständnis, dass wir die Voraussetzungen einer Familienversicherung im Rahmen dieses Forums nicht prüfen können. Hier empfehlen wir die Krankenkasse, bei der die Famileinversicherung durchgeführt werden soll, einzubinden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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