Guten Tag,
bei einer ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin wird eine monatliche Aufwandsentschädigung gezahlt, die nach § 3 Nr. 12 EStG einen Steuerfreibetrag erhält. Das beitragspflichtige Entgelt beträgt rund 557 €. Durch die Anhebung der Minijobgrenze zum 01.01.2026 rutscht die Ortsbürgermeisterin von einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wieder in einen Minijob. Dies ist uns jetzt erst aufgefallen. Kann durch eine rückwirkende Korrektur zum 01.01.2026 eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erfolgen? Ferner war die Ortsbürgermeisterin bisher selber über die "Beschäftigung als Ortsbürgermeisterin" versichert. Kann die Ortsbürgermeisterin rückwirkend in die Familienversicherung aufgenommen werden oder muss sie selbst versichern und die Beiträge selbst tragen?
Freundliche Grüße aus dem Personalbüro