Hallo zusammen,
wenn Arbeitnehmer aufgrund Kindkrank zuhause bleiben, dann darf der Lohn gekürzt werden und die Arbeitnehmer erhalten entsprechend Kinderkrankengeld von der Krankenkasse. Mein Kunde überlegt, ob er den Arbeitnehmern die Differenz zwischen dem ausgefallenen Nettoentgelt und dem Nettoentgelt das der Arbeitnehmer von der Krankenkasse erhält, erstattet, sodass der Arbeitnehmer insgesamt keinen Lohnausfall hat. Wie erhalte ich die Entgeltersatzleistung die der Arbeitnehmer erhält? In der Entgeltbescheinigung die ich systemseitig erstellen kann, gibt es kein Kennzeichen zur Rückmeldung der Entgeltsatzleistung, wie z.B. bei "normalem" Krankengeld. Ist die Krankenkasse verpflichtet, die Entgeltersatzleistung dem Arbeitgeber zu melden, wenn diese angefragt werden könnten?
Vielen Dank und viele Grüße