Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

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Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Rückkehr in die gesetzliche KV/PV

    Guten Tag,

    ein MA möchte mit aktuell 54 Lebensjahren in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren.

    Bisher mit BGS 0110 oberhalb der BBG privat KV/PV versichert.

    Das Arbeitsverhältnis soll mit Aufhebungsvertrag und Abfindung enden und dann in ALG 1 übergehen.

    Wie könnte das ablaufen?

    Vielen Dank!!

     

  • 02
    RE: Rückkehr in die gesetzliche KV/PV

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich wird eine Person nach § 5 Abs. 1 Nummer 2 SGB V versicherungspflichtig in der Zeit für die sie Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezieht oder nur deshalb nicht bezieht, weil der Anspruch wegen einer Sperrzeit ruht. Das Ruhen könnte aufgrund der Abfindung und des Aufhebungsvertrags möglich sein.

    Hierzu können wir im Rahmen dieses Forums jedoch keine weiteren Informationen geben. Der Mitarbeiter sollte sich an die zuständige Agentur für Arbeit wenden und sich beraten lassen.
     
    Vor Vollendung des 55. Lebensjahres erfolgt keine Prüfung des § 6 Abs. 3a SGB V, nach der Personen krankenversicherungsfrei sind, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Verischerungspflicht nicht gesetzlich versichert waren.

    Wir empfehlen Ihrem Mitarbeiter weitergehend, dass er sich an eine wählbare Krankenkasse wendet, damit die Möglichkeiten des Versicherungsschutzes überprüft werden kann.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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