Hallo,
ein MAndant von mir stellt zum 01.04.26 eine Mitarbeiterin ein, die 20 Jahre in der Schweiz gelebt und gearbeitet hat und dort versichert war. Mittlerweile ist die Mitarbeiterin 57 Jahre alt. Ich bin hierbei auf den § 6 Abs 3b SGB V gestossen.
Was ist hierbei zu beachten? Kann sich die Dame ab dem 01.04.2026 gestzlich versichern?
Vielen Dank.
P.Weber