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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Rückfrage zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung einer Urlaubs- und Überstundenabgeltung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich hätte eine Frage zur Abrechnung einer Mitarbeiterin, die unser Unternehmen im Rahmen eines Aufhebungsvertrags verlassen wird.


    Die Mitarbeiterin bezog im Zeitraum vom 11.03.2020 bis zum 03.07.2021 Krankengeld und ist seit dem 04.07.2021 ausgesteuert.


    Im Rahmen ihres Ausscheidens sollen die noch verbliebenen Urlaubstage sowie die angefallenen Überstunden ausgezahlt werden. Laut der Probeabrechnung in LODAS wird hierbei lediglich Lohnsteuer, jedoch keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt.


    Ich gehe davon aus, dass die Abrechnung durch LODAS korrekt erfolgt ist, da die Mitarbeiterin im Jahr 2026 keine sozialversicherungspflichtigen Tage hatte und somit keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen.


    Ist das so korrekt?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Rückmeldung.

  • 02
    RE: Rückfrage zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung einer Urlaubs- und Überstundenabgeltung

    Guten Tag,


    einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z.B. Urlaubsgeld) wird grundsätzlich zum letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Jahres zugeordnet. Da in Ihrem Fall keine SV-Tage im Jahr 2026 vorliegen, unterliegt die Einmalzahlung nicht der Beitragspflicht.


    Überstunden stellen dagegen laufendes Arbeitsentgelt dar. Grundsätzlich müssten die Zeiträume rückwirkend aufgerollt werden, in denen die Überstunden entstanden sind.

    Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beiträge fällig geworden sind.


    Von daher hat Ihr Lohnprogramm – richtigerweise – keine Sozialversicherungsbeiträge ausgewiesen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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